Unsere Satzung

§ 1 Name, Sitz, Eintrag, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Saubere Zeiten e.V.
  2. Er hat seinen Sitz in Berlin.
  3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg von Berlin unter der Nummer VR 27894 B eingetragen.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der
    Volksbildung sowie der Wissenschaft und Forschung im Sinne der
    Abgabenverordnung der Bundesrepublik Deutschland (§ 52 AO).
  2. Der Zweck des Vereins ist das historisch korrekte Aufbereiten, Darstellen und
    Veröffentlichen
    der Geschichte der Berliner Müllbeseitigung und Straßenreinigung
    für denkmalpflegerische Zwecke, zur Erhaltung technischer Zeugnisse
    aus der Region sowie zur Information und Unterrichtung interessierter Kreise.
  3. Ausdrücklich verbindet der Verein mit seiner Tätigkeit einen pädagogischen Anspruch
    bei der Darstellung der wichtigen kommunalen Funktion der Abfallbeseitigung als Teil der
    Daseinsvorsorge, des urbanen Lebensraumes, der Heimatkunde und der Stadthygiene in Vergangenheit,
    Gegenwart und Zukunft.
  4. Der Satzungszweck wird vornehmlich durch ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten
    erfüllt, insbesondere durch: 

    • Die Restauration, Aufarbeitung und Pflege historischer Fahrzeuge,
      technischer Ausrüstung und Arbeitsmittel für die Straßenreinigung und Müllentsorgung
      im Land Berlin.
    • Den Aufbau und Betrieb eines Müllmuseums sowie die Organisation von
      Veranstaltungen zur Präsentation restaurierter Technik und zur Darstellung von
      Geschichte, Gegenwart und Zukunft von Müll, Abfall, deren Beseitigung und Verwertung.
    • Die Entwicklung von Bildungsangeboten für Kindergärten und Schulen
      zur Aufklärung über den Umgang mit Müll und Abfall in Berlin.
    • Veranstaltungen, Ausstellungen und pädagogische Programme zum
      Überwinden des negativen Images von Müll sowie zur Entwicklung eines
      Problembewusstseins im Umgang mit Müll und Abfall.
    • Die historisch korrekte Sicherung und Archivierung von Dokumenten
      aus der Geschichte der Straßenreinigung und Müllabfuhr in Berlin, deren Auswertung
      sowie Veröffentlichung mit wissenschaftlicher Unterstützung öffentlicher Stellen.

§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig sowie politisch und konfessionell neutral.
  2. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
    Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins
    keine Anteile am Vereinsvermögen.
  5. Es darf keine Person durch vereinsfremde Ausgaben oder
    unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden,
    die die Ziele des Vereins unterstützt. Fördernde Mitglieder unterstützen
    den Verein ohne aktive Mitarbeit. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die
    Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand
    mit einfacher Mehrheit. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
  3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und erfolgt schriftlich.
    Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
  4. Ein Ausschluss ist bei vereinsschädigendem Verhalten durch
    Beschluss des Vorstands und mit Dreiviertelmehrheit
    der Mitgliederversammlung möglich.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitglieder zahlen Jahresbeiträge.
  2. Die Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung
    mit einfacher Mehrheit.

§ 6 Organe des Vereins

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  2. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mit zweiwöchiger Frist.
  3. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ.
  4. Sie ist beschlussfähig gemäß den Regelungen dieser Satzung.
  5. Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit, sofern nichts anderes bestimmt ist.

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Vertretern.
  2. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  3. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
  4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

§ 9 Kassenprüfer

  1. Die Mitgliederversammlung wählt drei Kassenprüfer für zwei Jahre.
  2. Die Prüfung erfolgt mindestens einmal jährlich.

§ 10 Auflösung des Vereins und Vereinsvermögen

  1. Die Auflösung des Vereins erfordert eine Vierfünftelmehrheit.
  2. Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung an eine steuerbegünstigte Körperschaft
    zur Förderung kultureller Zwecke.

Vorstehende Satzung wurde am 14.07.2016 in Berlin-Tempelhof,
Ringbahnstr. 96 von der Mitgliederversammlung beschlossen und kann
hier im Original heruntergeladen werden.

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